Verband für Abbruch und Entsorgung
Oberstes Organ des Verbandes ist die Mitgliederversammlung.
Sie nimmt jährlich den Geschäftsbericht entgegen, wählt alle zwei Jahre den fünfköpfigen Vorstand und beschließt Satzungsänderungen.
Vorsitzender
Stellvertreter
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Der Verband wird durch den Vorstand vertreten.
Die laufenden Verbandsgeschäfte werden dem Geschäftsführer übertragen.
Geschäftsführer