Verband für Abbruch und Entsorgung
Behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 TRGS 519 für Sachkundige nach Anlage 3 und Anlage 4 TRGS 519
Ziele
Die Sachkunde im Sinne der TRGS 519 hat eine begrenzte Gültigkeit. Die verfällt 6 Jahre nach ihrem Erwerb, wenn nicht vor Ablauf dieser Frist ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht worden ist. Die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang gewährleistet den Fortbestand der Sachkunde für weitere 6 Jahre. Achtung: Wird die Frist nur um einen Tag überschritten verfällt die Sachkunde und ist über einen vollständigen Grundlehrgang (32 Lehreinheiten für Sachkundige nach Anlage 3 bzw. 17 Lehreinheiten für Sachkundige nach Anlage 4C) neu zu erwerben.
Inhalt
Der Lehrgangsinhalt ist durch die Anlage 5 der TRGS 519 vorgegeben. Er umfasst u.a. folgende Themen:
Unterlagen
Der Teilnehmer erhält alle erforderlichen Unterlagen vom Lehrgangsträger (Skripte der Vorträge, relevante Rechtsvorschriften).
Ablauf
Der Lehrgang umfasst 8 Lehreinheiten. Der Unterricht findet von 09:00-17:00 statt und endet ohne Prüfung. Den Teilnehmern wird ein Zertifikat über die Teilnahme ausgestellt, das den Fortbestand der Sachkunde dokumentiert.
Zielgruppe
Sachkundige nach Anlage 3 und Anlage 4 TRGS 519, deren Befristung der Sachkunde abläuft oder die sich regelmäßig weiterbilden wollen.
Voraussetzungen zur Teilnahme
Nachweis der Sachkunde und, soweit vorhanden, des letzten Fortbildungslehrganges.
PDF-Downloads zum Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 TRGS 519:
Veranstaltungen zur Probenahme von Abfall auf Grundlage der LAGA PN 98
Ziele
Die Fach- und Sachkunde des Probenehmers wird durch die Deponieverordnung (DepV) klar definiert, kann durch Teilnahme an einem Probenahmelehrgang nach LAGA PN98 erworben werden und ist regelmäßig, mindestens alle 5 Jahre durch Teilnahme an einer Schulung aufrechtzuerhalten.
Die geplante Inhouse-Schulung richtet sich sowohl an alle, die eine Grundschulung wünschen als auch an diejenigen, die eine Auffrischung benötigen.
Die erforderlichen Inhalte von Probenahme nach LAGA PN 98 werden in diesem Lehrgang vermittelt.
Inhalt
Unterlagen
Der Teilnehmer erhält alle erforderlichen Unterlagen vom Lehrgangsträger (Skripte der Vorträge, relevante Rechtsvorschriften).
Ablauf
Der Unterricht findet von ca. 09:00-16:00 statt und endet mit einem Multiple-Choice-Test und einer Abschlussdiskussion. Den Teilnehmern wird ein Zertifikat ausgestellt, das die Sachkunde bzw. deren Fortbestand dokumentiert.
Zielgruppe
Probenehmer und leitende Verantwortliche: Prüflaboratorien, Baustofflabore, Ingenieurbüros, Abfallbetriebe, Deponien, Entsorger, Behörden oder die sich regelmäßig weiterbilden wollen.
PDF-Downloads zum Lehrgang LAGA PN98:
Behördlich anerkannter Sachkundelehrgang Asbest nach TRGS 519 Anlage 3
(inkl. KMF-Zertifikat und Gerätefachkunde)
Ziele
Jedes Unternehmen, das mit Asbestprodukten im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten auf Baustellen umgeht, muss diese Arbeiten von einem Sachkundigen Aufsichtsführenden i.S.d. Nr. 2.7 TRGS 519 überwachen lassen. Unternehmen, die auch mit schwach gebundenen Asbestprodukten umgehen, benötigen eine Zulassung. Voraussetzung für die Erteilung einer Zulassung ist u.a., dass das Unternehmen über mindestens zwei Sachkundige mit Sachkunde nach Anlage 3 TRGS 519 verfügt. Der Lehrgang dient dem Erwerb dieser Sachkunde. Ziel ist die Erlangung ausreichender Kenntnisse der staatlichen Schutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik. Teilnehmer sollen die Fähigkeit erwerben, erforderliche Schutzmaßnahmen eigenständig beurteilen zu können.
Inhalt
Der Lehrgangsinhalt ist durch die Anlage 3 der TRGS 519 vorgegeben. Er umfasst u.a.:
Unterlagen
Der Teilnehmer erhält alle erforderlichen Unterlagen vom Lehrgangsträger (Skripte der Vorträge, relevante Rechtsvorschriften).
Ablauf
Der Lehrgang umfasst 32 Lehreinheiten. Der Unterricht findet Montag von 09:00-17:00 Uhr und Dienstag bis Donnerstag von 08:00-16:00 Uhr statt. Die schriftliche Prüfung erfolgt am Freitag von 09:00-10:30 Uhr. Mit der Auswertung und Zertifikatübergabe ist gegen 11:00 Uhr zu rechnen. Gegebenenfalls notwendige mündliche Nachprüfungen (Einzelprüfungen) finden im Anschluss statt. Sie betreffen Teilnehmer, die weniger als 75% der erforderlichen Punktzahl in der schriftlichen Prüfung erreicht und diese daher nicht bestanden haben. Die Prüfung findet im Beisein eines Vertreters der Gewerbeaufsicht statt.
Zielgruppe
Zur Zielgruppe gehören vor allem zukünftige Aufsichtführende und Verantwortliche im Sinne von Nr. 5.1 und 5.2 TRGS 519, aber auch all diejenigen, die die Haftungsrisiken und Handlungsoptionen im Zusammenhang mit Asbest hinreichend sicher beurteilen, z.B. Unternehmer, Bauleiter, Poliere, Handwerker, Planer, Bauüberwacher, SIGEKO´s und Verantwortliche in Betrieben und Behörden, die Baumaßnahmen beauftragen.
Voraussetzungen zur Teilnahme
Berufliche Erfahrung im Bereich Bau, Sanierung, Instandhaltung, Abbruch und gute Deutschkenntnisse (!).
Lehrgangsträger
Die Balance Ingenieur- und Sachverständigengesellschaft ist behördlich anerkannter Lehrgangsträger. Der Referent Andreas Fricke ist seit 29 Jahren als öffentlich bestellter und vereidigter Asbestsachverständiger und Inhaber eines Ingenieurbüros tätig. Der Referent Jens Lupmann ist Schulungsleiter bei der STS GmbH und wirkt seit vielen Jahren bei der Entwicklung von Asbest-Sanierungstechnik und
-technologien mit.
Zertifikate
Die von der Behörde gesiegelten und bundesweit gültigen Zertifikate werden unmittelbar nach bestandener Prüfung an die Teilnehmer ausgehändigt.
Gültigkeitsdauer
Der Sachkundenachweis gilt für einen Zeitraum von 6 Jahren. Durch Teilnahme an einem eintägigen Auffrischungslehrgang (ohne Prüfung) verlängert sich die Gültigkeit jeweils um weitere 6 Jahre.
PDF-Downloads zum Sachkundelehrgang nach Anlage 3 TRGS 519:
Behördlich anerkannter Sachkundelehrgang Asbest nach TRGS 519 Anlage 4C
Ziele
Jedes Unternehmen, das mit Asbestprodukten im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten auf Baustellen umgeht, muss diese Arbeiten von einem Sachkundigen Aufsichtsführenden i.S.d. Nr. 2.7 TRGS 519 überwachen lassen. Unternehmen, die mit Asbestzementprodukten umgehen, benötigen einen Sachkundigen Aufsichtführenden nach Anlage 4A TRGS 519. Unternehmen, die Arbeiten geringen Umfangs im Sinne von Nr. 14.4 TRGS 519 ausführen wollen, benötigen einen Sachkundigen Aufsichtführenden nach Anlage 4B TRGS 519.
Der hier angebotene Lehrgang nach Anlage 4C vereint die Sachkunde nach Anlage 4A und Anlage 4B. Der Lehrgang berechtigt nicht zur Aufsicht über umfangreiche Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten.
Ziel des Lehrgangs ist die Erlangung ausreichender Kenntnisse der staatlichen Schutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik. Teilnehmer sollen die Fähigkeit erwerben, erforderliche Schutzmaßnahmen eigenständig beurteilen zu können.
Inhalt
Der Lehrgangsinhalt ist durch die Anlage 4 der TRGS 519 vorgegeben. Er umfasst u.a.:
Unterlagen
Der Teilnehmer erhält alle erforderlichen Unterlagen vom Lehrgangsträger (Skripte der Vorträge, relevante Rechtsvorschriften).
Ablauf
Der Lehrgang umfasst 17 Lehreinheiten. Der Unterricht findet am ersten Tag von 09:00-17:30 Uhr und am zweiten Tag von 08:00-16:30 Uhr statt. Die schriftliche Prüfung erfolgt am dritten Tag von 09:00-09:45 Uhr. Mit der Auswertung und Zertifikatübergabe ist unmittelbar nach der Prüfung, gegen 10:00 zu rechnen. Gegebenenfalls notwendige mündliche Nachprüfungen (Einzelprüfungen) finden im Anschluss statt. Sie betreffen Teilnehmer, die weniger als 75% der erforderlichen Punktzahl in der schriftlichen Prüfung erreicht und diese daher zunächst nicht bestanden haben. Die Prüfung findet im Beisein eines Vertreters der Gewerbeaufsicht statt.
Zielgruppe
Zur Zielgruppe gehören vor allem zukünftige Aufsichtführende und Verantwortliche im Sinne von Nr. 5.1 und 5.2 TRGS 519.
Voraussetzungen zur Teilnahme
Berufliche Erfahrung im Bereich Bau, Sanierung, Instandhaltung, Abbruch und gute Deutschkenntnisse (!).
Lehrgangsträger
Die STS GmbH ist behördlich anerkannter Lehrgangsträger.
Zertifikate
Die von der Behörde gesiegelten und bundesweit gültigen Zertifikate werden unmittelbar nach bestandener Prüfung an die Teilnehmer ausgehändigt.
Gültigkeitsdauer
Der Sachkundenachweis gilt für einen Zeitraum von 6 Jahren. Durch Teilnahme an einem eintägigen Auffrischungslehrgang (ohne Prüfung) verlängert sich die Gültigkeit jeweils um weitere 6 Jahre.
PDF-Downloads zum Sachkundelehrgang nach Anlage 4C TRGS 519:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Verband für Abbruch und Entsorgung e.V.
Geschäftsführer: Andreas Fricke
Friedhofsweg 45
18057 Rostock
Tel: 0381 45 82 77 5
abc Bau M-V GmbH
Fritz-Triddelfitz-Weg 3
18069 Rostock
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