Verband für Abbruch und Entsorgung
Gegenwärtig existieren keine bundesweit einheitlichen abfallrechtlichen Vorgaben zur Untersuchung und Klassifizierung von mineralischem Bauschutt am Anfallort. Das führt zu vergabe- und vertragsrechtlichen Problemen in der Kette: Veranlasser von Bau- und Rückbaumaßnahmen – Erzeuger von Bau- und Abbruchabfällen – Hersteller von Ersatzbaustoffen.
Jeder Hersteller von Ersatzbaustoffen kann eigene Forderungen in Bezug auf den Umfang von Voruntersuchungen der ihm angelieferten Abfälle erheben. Dadurch fehlen verlässliche Ausschreibungs- und Kalkulationsgrundlagen für die Abfallentsorgung bei Rückbaumaßnahmen. Zudem mangelt es an verbindlichen Abfall- bzw. Entsorgungskategorien, auf die sich die Beteiligten beziehen können. Die Materialklassen der Ersatzbaustoffverordnung sind als Kategorien untauglich, da sie per Definition erst nach einer Behandlung der Abfälle beim Hersteller entstehen.
Die vorliegende Konvention stellt einen Kompromiss zwischen den Beteiligten dar, um unter diesen Umständen risikoarme Vertragsverhältnisse zu ermöglichen. Sie ist als eine von den Beteiligten akzeptierte Verfahrensweise zur Untersuchung und Kategorisierung von Abbruchabfällen zu verstehen. Sie ist im Zusammenwirken aller maßgeblich betroffenen Kreise entstanden.
Der offensichtliche Rückgriff auf die ehemaligen Zuordnungswerte der LAGA bezieht seine Rechtfertigung vor allem aus der ebenfalls noch auf diese Werte abstellenden AwSV, auf eine Vielzahl von Anlagengenehmigungen, die sich auf die Zuordnungswerte beziehen und auf die Erklärung der Hersteller der Ersatzbaustoffe, auf dieser Grundlage das ihnen angelieferte Material hinreichend einschätzen zu können. Im Regelfall kann über die Analytik auch ein sicherer Ausschluss erfolgen, dass gefährliche Abfälle in Anlagen geliefert werden, die dafür keine Genehmigung haben.
Download der Konvention:
Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV hat an der Entstehung der Konvention aktiv mitgewirkt, unterstützt das Vorhaben zur Vereinheitlichung von Untersuchungen und empfiehlt daher die Anerkennung und Anwendung.