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Willkommen zur
26. Fachtagung
am 15.05.2025 in Rostock
des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e.V.
Die Fachtagungen unseres Verbandes haben sich mittlerweile zur größten Fachtagung für Abbruch, Entsorgung und Schadstoffsanierung im norddeutschen Raum entwickelt und wenden sich an Unternehmen der Abbruch-, Entsorgungs- und Schadstoffsanierungsbranche, an Ingenieure, Architekten, Behörden und Institutionen aus dem gesamten Bundesgebiet…
Auch in diesem Jahr bieten wir Unternehmen und Institutionen die Möglichkeit, sich mit ihren Produkten und Leistungen in einer begleitenden Ausstellung auf unserer Fachtagung in dem großzügigen Ausstellungsbereich im Großen Foyer der Stadthalle Rostock mit Cafeteria zu präsentieren. Gerätehersteller und -händler, Anbieter von Versicherungsleistungen, Ausrüster für Arbeiten in kontaminierten Bereichen sowie Aus- und Weiterbildungseinrichtungen und andere branchenspezifische Anbieter sind herzlich willkommen. Ab 2023 findet unsere alljährliche Fachtagung nicht mehr im November, sondern im Frühjahr statt. Alle wichtigen Informationen zur diesjährigen Veranstaltung finden Sie über die Links auf dieser Seite (oben).
Die Architektenkammern Mecklenburg-Vorpommern (8 FP), Berlin (7 FP), Brandenburg und Sachsen (7 FP) haben die Fachtagung als Fortbildungsmaßnahme bereits anerkannt. Bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen befindet sich unser Anerkennungsantrag noch in der Prüfung.
Bitte kontaktieren Sie uns, falls eine diesbezügliche Bescheinigung oder eine andere Kammer für Sie relevant ist. Für Fragen rund um die Fachtagung steht Ihnen unser Geschäftsführer gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie und auf eine interessante Fachtagung.
Steffen Scheitz Vorsitzender
Programm
Tagungsprogramm 2024
Für unsere diesjährige Fachtagung haben wir neben anderen Themen 3 Schwerpunkte gesetzt:
Der neu regulierte Umgang mit Asbest in Abfällen und die Folgen für alle am Bau/Rückbau Beteiligten
Neue Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für die Ausschreibung von Gefahrstoffsanierungen und die Folgen für Vertragsabschluss und Vertragsabwicklung
Acht Monate Ersatzbaustoffverordnung – Erste Erkenntnisse über die Folgen für die beteiligten Kreise
Im Einzelnen widmen wir uns im Rahmen dieser Schwerpunkte unter anderem folgenden Fragen:
Welche Rechtsverbindlichkeit entfaltet die neue Regelvermutung, dass bestimmte mineralische Abfälle Asbest enthalten?
Passen die Regeln zum tatsächlichem Gefährdungspotenzial asbesthaltiger Abfälle?
Was bedeutet die Regelvermutung der Asbesthaltigkeit für den Anlagenbetrieb?
Welche Konsequenzen resultieren daraus für die Genehmigungen der Anlagenbetreiber?
Ist ein nachträglicher analytischer Nachweis der Asbestfreiheit eines Bauschutthaufwerkes wirtschaftlich überhaupt sinnvoll?
Welche Haftungsrisiken resultieren für wen aus der aktualisierten M23?
Welche Rolle spielt „geogener“ Asbest in diesem Gesamtzusammenhang?
Asbesthaltige Abstandshalter– wo stehen wir bei Problemlösungen?
Was bedeutet die neue ATV DIN 18448 für die Verfahrensfreiheit in Ausschreibung und Ausführung?
Wann ist ein LV unklar oder unvollständig und wann ist dies zu rügen?
Verändert die neue ATV die Bedingungen für das Nachtragsmanagement wesentlich?
Welche Hemmnisse für das Recycling werden nach 8 Monaten Gültigkeit der EBV besonders deutlich, wo und wie muss nachgebessert werden?
Wie hilfreich ist eine Abfallende-Verordnung für die Förderung des Recyclings und wie muss sie gestaltet sein, um hilfreich zu sein?
Welche positive Rolle könnte die EU-Taxonomie-Verordnung spielen?
Welche Zukunft hat der Einsatz von RC-Material (auch höherer Materialklassen) bei der Baustoffproduktion?
Gibt es Hoffnung, dass Betreiber mobiler Brecheranlagen einen Eignungsnachweis NICHT für jede neue Baustelle vorlegen müssen?
Darüber hinaus gibt es eine Reihe anderer, selbstverständlich praxisorientierte Themen, wie dem Programm zu entnehmen ist. Wir freuen uns auf Sie und Ihr Interesse und sehen einer spannenden Veranstaltung mit angeregten Diskussionen entgegen.
Wir freuen uns auf Ihr Interesse und sehen einer spannenden Veranstaltung mit angeregten Diskussionen entgegen.
Teilnahme
Teilnahmegebühren
Es ist unsere Philosophie, jedes Jahr eine qualitativ hochwertige Fachtagung für Bauherren, Planer, Unternehmen und Behörden auszurichten, deren Betätigung im Zusammenhang mit dem Abbruch von Bausubstanz, der Gefahrstoffsanierung und der Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen steht. Unsere jährlichen Fachtagungen mit rund 300 Teilnehmern aus ganz Deutschland erfreuen sich eines ständig wachsenden Zuspruchs.
Unser Verband ist wie alle anderen Unternehmen und Institutionen natürlich auch von Preissteigerungen und Kostenerhöhungen betroffen. Dennoch können wir auch in diesem Jahr die Teilnahmegebühren auf einem angemessenen Niveau halten. Dies ist uns nur möglich durch konsequente interne Organisationsmaßnahmen, durch gute Verträge mit unseren langjährigen Partnern sowie durch die finanzielle Unterstützung durch unseren Hauptsponsor – der MBI Deutschland GmbH.
Teilnahmegebühren pro Person:
205,- € (zzgl. MwSt.) Mitglied des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e.V. 290,- € (zzgl. MwSt.) Unternehmen, Institutionen, Verbände usw. 235,- € (zzgl. MwSt.) Behörden (Bund, Länder, Kommunen)
In den Teilnahmegebühren sind folgende Leistungen enthalten:
Tagungsunterlagen
Pausenversorgung und Mittagessen
Tagungsgetränke im Tagungsraum
Download der Vortragspräsentationen
Teilnahmebestätigung (auf Wunsch)
Zahlungsbedingungen und Stornierung (Auszug aus den AGB):
Die Teilnahmegebühren werden ohne jeden Abzug nach Rechnungsstellung fällig, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Die Teilnahmegebühren bitte erst nach Erhalt der Rechnung überweisen.
Bei Stornierung der Anmeldung bis zum 14. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn erstattet der Verband für Abbruch und Entsorgung e.V. den gesamten Teilnahmebeitrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 50,- zzgl. MWST zurück. In diesem Fall senden wir die Veranstaltungsunterlagen auf Wunsch zu.
Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor der Veranstaltung erstattet der Verband für Abbruch und Entsorgung e.V. 50 % der Teilnahmegebühr zurück. Bei Stornierungen ab dem 7. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenfrei benannt werden. Bitte beachten Sie, dass wir hierbei keine Rechnungskorrektur vornehmen.
Tagungsort
StadtHalle Rostock Neuer Event-Leuchtturm im deutschen Nordosten
Die Tagung findet im Saal 2 statt. Der Saal 2 befindet sich im 1. Obergeschoss der StadtHalle. Der Zugang erfolgt über den Eingang Ost (siehe auch Lageplan).
Anreisemöglichkeiten zur StadtHalle Rostock Auto: Aus Richtung Berlin über A19, Ausfahrt Kreuz Rostock auf A20, Ausfahrt Rostock-Südstadt, Rostock-Südstadt/Niendorf, Nobelstraße rechts auf Südring, Südring rechts auf Erich-Schlesinger-Straße, Parkleitsystem StadtHalle Rostock folgen. Aus Richtung Hamburg über A20, Ausfahrt Rostock-Südstadt, Rostock-Südstadt/Niendorf,Nobelstraße rechts auf Südring, Südring rechts auf Erich-Schlesinger-Straße, Parkleitsystem StadtHalle Rostock folgen.
Fähre: Aus Skandinavien vom Überseehafen über B105, A19 (Richtung Berlin A20), Ausfahrt Rostock-Süd, B110 (Richtung Rostock-Zentrum), Tessiner Straße, Mühlendamm, Ernst-Barlach-Straße, August-Bebel-Straße, Am Vögenteich links, Südring,Südring links auf Erich-Schlesinger-Straße, Parkleitsystem StadtHalle Rostock folgen.
Fernbusse: Auf einen Blick können unter http://www.checkmybus.de kostenfrei alle verfügbaren Busse eingesehen und diese nach Preis, Abfahrts- sowie Ankunftszeit, Reisedauer und Ausstattung verglichen werden.
Zug: Vom Rostocker Hbf. zu Fuß Ausgang Süd (ca. 5 min).
Flugzeug: Vom Flughafen Rostock-Laage über A19, A20, Ausfahrt Rostock-Südstadt, Rostock-Südstadt/Niendorf, Nobelstraße rechts auf Südring, Südring rechts auf Erich-Schlesinger-Straße, Parkleitsystem StadtHalle Rostock folgen. GPS – Koordinaten: N54° 4′ 35.652″ E12° 7′ 30.324″ Alternativ: Kreuzung Südring / Erich-Schlesinger-Straße 35
Parken An der StadtHalle Rostock stehen 450 kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Das Parkticket zu Veranstaltungen in der StadtHalle Rostock kostet pauschal 3,00 €. Die Parkgebühr kann mit Münzen und Scheinen entrichtet werden. Der Parkplatz ist 24 h geöffnet.
Ausführliche Informationen zur StadtHalle Rostock können Sie hier einsehen ⇒ StadtHalle Rostock
Unterkünfte
Hotels und Hotelempfehlungen
Auch in diesem Jahr haben wir wieder mit mehreren Hotels in nächster Nähe bzw. nahe des Tagungsortes (StadtHalle Rostock) Zimmerkontingente zu Sonderkonditionen für Übernachtungen von Montag, 08.04.2024 bis Dienstag, 09.04.2024 für die Teilnehmer an unserer Fachtagung vereinbart:
IntercityHotel Rostock
Motel One Rostock
Trihotel Rostock
Die Zimmer stehen als Abrufkontingente bereit, so dass Sie Ihr Zimmer selbst direkt unter Angabe des Stichwortes im Hotel buchen können. Bitte beachten Sie, dass die Hotels unterschiedliche Buchungsfristen haben! Nach diesen Fristen verfallen die Zimmerkontingente automatisch. Das Stichwort für die Reservierung in allen drei Hotels lautet: „Abbruchtagung 2024“. Bitte geben Sie dieses bei schriftlichen oder telefonischen Buchungen immer mit an. Die Abrechnung der Zimmer erfolgt auf Selbstzahlerbasis.
Übersicht und Informationen zu den Hotels und Kosten
IntercityHotel Rostock
Das Hotel liegt direkt neben dem Rostocker Hauptbahnhof. Die Entfernung zum Tagungsort beträgt ca. 600 m. Das sind 6 Min. zu Fuß
Preise
Standard Kategorie Einzelzimmer: € 95,00 /pro Zimmer/Nacht inkl. Frühstück Doppelzimmer € 115,00 /pro Zimmer/Nacht inkl. Frühstück
Buchungen unter dem Stichwort „Abbruchtagung 2024“ sind bis zum 09.03.2024 möglich.
Alle Preise verstehen sich inkl. Bedienungsgeld, Mehrwertsteuer und inkl. der kostenfreien Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Rostock. Bei Buchung der Business-Zimmer ist das Zimmer zum ruhigen Innenhof gelegen. Das Hotel verfügt über 50 Parkplätze (€ 1,50 /pro Stunde; € 14,00 /ab 10 Stunden bis 24 Stunden).
Weitere Information zum Hotel, zu Anfahrtsmöglichkeiten usw. unter: IntercityHotel Rostock
Motel One Rostock
Das Hotel liegt mitten im Stadtzentrum und ist ca. 1 km von der StadtHalle entfernt. Den Tagungsort erreichen Sie unkompliziert in drei Minuten mit der Straßenbahn. Die Haltestellen befinden sich unmittelbar gegenüber dem Hotel bzw. der Stadthalle. Bei schönem Wetter können Sie die StadtHalle auch zu Fuß erreichen. Der Spaziergang dauert max. 15 Minuten.
Buchungen unter dem Stichwort „Abbruchtagung 2024“ sind bis zum 09.03.2024 möglich.
Bitte beachten Sie, dass im Motel One Rostock die Zimmer ausschließlich mit dem Anmeldeformular reserviert werden können und per E-Mail oder Fax an das Hotel zu senden sind. Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen ⇒ Abrufformular MotelOne
Alle Preise verstehen sich der zur Zeit des Aufenthalts gültigen Mehrwertsteuer und alle anderen Servicegebühren. Das Hotel verfügt über Parkplätze in der hoteleigenen Tiefgarage.
Weitere Information zum Hotel, zu Anfahrtsmöglichkeiten usw. unter: Motel One Rostock
Trihotel Rostock
Das Trihotel ist langjährigen Teilnehmern an unseren Fachtagung wohlbekannt und in guter Erinnerung, da wir dort bis vor vier Jahren unsere Fachtagungen durchgeführt haben und dann aus Kapazitätsgründen und des großen Interesses in die StadtHalle wechseln mussten. Vom Trihotel bis zur StadtHalle sind es 10 Autominuten. Mit dem Bus sind es ebenfalls ca. 10 Minuten bis zum Hauptbahnhof und dann noch 5 – 6 Minuten Fußweg zur Stadthalle. Die Bushaltestelle liegt gegenüber dem Hotel.
Preise
Doppelzimmer zur Einzelbelegung: € 129,00 /pro Zimmer/Nacht inkl. Frühstück Doppelzimmer zur Doppelbelegung € /pro Zimmer/Nacht inkl. Frühstück
Buchungen unter der Reservierungsnummer 627.477 und dem Stichwort „Abbruchtagung 2024“ sind bis zum 17.03.2024 möglich.
Alle Preise verstehen sich der zur Zeit des Aufenthalts gültigen Mehrwertsteuer und alle anderen Servicegebühren. Das Hotel verfügt über 92 kostenpflichtige Außenparkplätze. Der Parkplatz kostet 9,00 € am Tag. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein öffentlicher Parkplatz mit einer Stellfläche für 40 Fahrzeuge. Der Parkplatz ist kostenfrei.
Kontaktdaten: TRIHOTEL am Schweizer Wald Tessiner Strasse 103 18055 Rostock Tel.: +49 381 6597-0 E-Mail:
Weitere Information zum Hotel, zu Anfahrtsmöglichkeiten usw. unter: Trihotel Rostock
AGB/Datenschutz
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e.V. (Veranstalter) Stand: Okotober 2021
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für weibliche und diverse Personen, auch wenn aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur die männliche Sprachform verwendet wird.
AGB für die Teilnahme an allen kommerziellen Veranstaltungen des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e.V.
Geltungsbereich Die AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e.V., unabhängig davon, ob der Vertragsabschluss schriftlich oder mündlich erfolgte, ob der Teilnehmer Gast, Referent oder Aussteller ist oder ob eine Entgelt für die Teilnahme entrichtet worden ist oder nicht. Spezielle Vertragsregelungen des Veranstalters in individuellen schriftlichen Verträgen haben Vorrang vor den AGB.
Anmeldung und Bestätigung Die Anmeldung muss in Schriftform, also per E-Mail, Fax oder Post oder online an den Veranstalter gerichtet worden sein. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Auch mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Einzelne Teile der Veranstaltung können nicht gebucht werden.
Änderungen im Veranstaltungsverlauf Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Vorträge der Fachtagung zu ersetzen oder entfallen zu lassen. Ansprüche auf Rückerstattung oder Kürzung der Teilnahmegebühr oder auf Schadenersatz irgendeiner Art sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Stornierung durch den Veranstalter Bei Ausfall der Fachtagung durch Krankheit von Referenten, höhere Gewalt oder sonstige nicht vom Veranstalter zu vertretende Umstände besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Der VAE behält sich zudem vor, die Veranstaltung bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Bei jeder Stornierung durch den VAE werden diebereits gezahlten Teilnahme- bzw. Standgebühren zurückerstattet. Ein Schadenersatz (u.a. für bereits gebuchte Hotelzimmer oder Fahrkarten) wird vom Veranstalter nicht übernommen.
Abmeldung oder Umbuchung durch Teilnehmer Bei Stornierung der Anmeldung bis zum 14. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn erstattet der VAE den gesamten Teilnahmebeitrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 50,- zzgl. MWST zurück. Bei einer Stornierung zwischen dem 14. und dem 7. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr erstattet. Bei Stornierungen ab dem 7. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenfrei benannt werden. In diesem Fall nimmt der Veranstalter keine Rechnungskorrektur vor. Nimmt ein angemeldeter Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teil, ist er zur Aufrechnung, Minderung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht berechtigt.
Veranstaltungsunterlagen Die Veranstaltungsunterlagen werden jedem Teilnehmer ausgehändigt. Die Rechte an den Veranstaltungsunterlagen liegen ausschließlich beim Veranstalter. Jede Vervielfältigung, Digitalisierung, Veröffentlichung, Vertrieb oder Zugänglichmachung zum Download oder jede andere Verwendung außerhalb der Veranstaltung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
Veranstaltungsgebühren Die Teilnahmegebühren beinhalten sämtliche Veranstaltungsunterlagen, die Versorgung während der Pausen, das Mittagessen sowie die Tagungsgetränke im Tagungssaal. Die Teilnahmegebühren verstehen sich im Übrigen rein netto, zzgl. MWST und weiterer Steuern und Abgaben, soweit diese anfallen.
Zahlungsbedingungen Die Teilnahmegebühren werden ohne jeden Abzug nach Rechnungsstellung fällig, spätestens jedoch am Tag vor Veranstaltungsbeginn. Die Teilnahmegebühren sind erst nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen.
Teilnahmebescheinigungen Die Teilnehmer erhalten auf Anforderung eine Teilnahmebescheinigung.
Nutzungsrechte Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur übertragen, wenn die Nutzungsrechtseinräumung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. Der Teilnehmer ist nicht befugt, die Vorträge und Veranstaltungsunterlagen zu kopieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.
Teilnehmerliste und Bild- und Tonaufzeichnungen Der Veranstalter verpflichtet sich, die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltungen nutzen. Die Teilnehmer erscheinen mit Angabe von Namen, Unternehmen und Ort des Unternehmenssitzes auf der Teilnehmerliste der Veranstaltung. Die Teilnehmerliste wird allen Teilnehmern mit den Tagungsunterlagen ausgehändigt. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung mittels Bild und Tonträgern aufzuzeichnen und die bei der Veranstaltung entstandenen Fotos und Filmaufnahmen im Rahmen von Veröffentlichungen des Veranstalters zu verwenden.
Haftung Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis („Kardinalpflichten“) handelt, haftet der Veranstalter nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen des Vertrages beruhen und die noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Für Veranstalter haftet nicht für fehlerhafte Inhalte in Vorträgen oder Tagungsunterlagen.
Gerichtsstand und anwendbares Recht Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Rostock. Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag davon im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für eine Lücke des Vertrags.
Online Streitbeilegungs-Plattform Der Veranstalter ist verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig (http://ec.europa.eu/od)r. Der Veramstalter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Unsere allgemeinen Informationen zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ergänzende AGB für Referenten
Leistungen Der Referent stellt die Vortragsunterlagen zum vereinbarten Termin vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter zur Verfügung. Er überträgt diesem das Nutzungsrecht. Die Vorträge werden den Teilnehmern nach der Tagung elektronisch zur Verfügung gestellt. Dafür können die Vorträge durch den Referenten entsprechend überarbeitet und angepasst werden.
Vergütung Besteht zwischen dem Veranstalter und dem Referenten eine Vereinbarung über eine Vergütung bzw. Kostenerstattung, stellt der Referent nach Abschluss der Veranstaltung eine entsprechende Rechnung. Zahlungsziel sind 30 Kalendertage.
Nichtdurchführung einer Veranstaltung Im Fall einer Veranstaltungsabsage mehr als 14 Tage vor dem Durchführungstermin verfällt der Vergütungsanspruch des Referenten. Eine spätere Absage berechtigt den Referenten zur Inanspruchnahme von der Hälfte des vereinbarten Honorars. Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen.
Verhinderung des Referenten Ist der Referent am Veranstaltungstag verhindert (z.B. wegen Krankheit), hat er keinen Anspruch auf Vergütung. Seine Verhinderung wird der Referent dem Veranstalter schnellstmöglich mitteilen. Er sich in diesem Fall um einen Ersatzreferenten bemühen.
Ergänzende AGB für Aussteller
Die Übersendung der Ausstellerunterlagen ist ein unverbindliches Angebot. Erst mit der Teilnahmebestätigung durch den VAE entsteht ein Ausstellungsvertrag zwischen Aussteller und VAE, an den der Aussteller bis zur Durchführung der Veranstaltung gebunden ist.
Nimmt der VAE das Angebot unter Erweiterungen, Einschränkungen oder anderen Änderungen an, hat der Aussteller 10 Tage Widerspruchsrecht.
Die Standzuteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Nachfrage, der zur Verfügung stehenden Ausstellungsfläche, technischer Anforderungen und eventueller konzeptioneller Belange des Veranstalters. Die Platzierungswünsche der Aussteller werden nach Möglichkeit berücksichtigt, ein Erfüllungsanspruch besteht nicht.
Rechnungen des Veranstalters sind vor Tagungsbeginn und innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Skontoabzug zu begleichen.
Sagt ein Aussteller seine Teilnahme bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ab, entfällt der Vergütungsanspruch gegenüber dem Veranstalter, allerdings wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € netto fällig. Erfolgt die Stornierung weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung, werden 80 % der vereinbarten Vergütung fällig.
Die gemietete Standfläche wird vor Aufbaubeginn vom VAE gekennzeichnet. Ein Überschreiten der Standgrenzen ist unzulässig.
Die Ausstellungsstände und -Einrichtungen werden vom Ausstellern gestellt. Tische, Stühle und Elektroanschlüsse können bereitgestellt werden. Ein entsprechendes Bedarfs-Formular wird den Ausstellern rechtzeitig zugesandt. Alle Stände sind mit selbsttragenden Seiten- und Rückwänden zu erstellen. Eine Befestigung an Wänden und Fußböden ist nicht möglich. Für Beschädigungen ist der jeweilige Aussteller schadenersatzpflichtig.
Alle verwendeten Materialien müssen den sicherheits- und brandschutz-technischen Bestimmungen entsprechend schwer entflammbar sein (B1, DIN 4102). Sofern ausstellereigene Teppichböden verlegt werden sollen, dürfen sie nicht mit dem Boden verklebt werden. Ist zur Fixierung eine Verklebung erforderlich, so müssen zusätzlich Holz- oder Pressspanböden verlegt werden (auf denen dann die Verklebung erfolgt). Es sind ausschließlich rückstandsfreie Klebstoffe und so genannte Verleggitter zulässig. An Wänden, Säulen, Decken, Fenstern etc. dürfen Standwände, Plakate, Schilder o. ä. nicht mit Nägeln, Schrauben, Klebeband oder Klebstoff befestigt werden. Für evtl. Schäden haftet der Aussteller. Die Standplätze sind nach der Ausstellung in einwandfreiem, besenreinem Zustand zu hinterlassen.
Anfallender Abfall sind von jedem Aussteller selbst zu entsorgen, anderenfalls werden die entstandenen Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Die Elektroanschlüsse werden lt. Bestellung zum Stand verlegt. Für Netzstörungen und durch Gerätedefekte verursachte Störungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die Versorgung mit Elektrizität wird durch örtlich eingesetztes Fachpersonal sichergestellt. Der Aussteller kann sich auf eigene Kosten durch den zugelassenen Elektroinstallateur der Veranstaltungsstätte Sonderbeleuchtung etc. legen lassen. Die Kosten für den Elektroanschluss und Stromverbrauch sind im Mietpreis enthalten.
Sämtliche Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteiler, Schalttafeln und Fernsprechverteiler müssen frei zugänglich bleiben. Während der Ausstellung und des Auf- und Abbaus ist auf die Einhaltung aller polizeilichen und sonstiger behördlichen Vorschriften zu achten. Stoffdecken sind nicht zulässig. Alle übrigen Deckenelemente wie Raster- und Lochblechfelder müssen 50 % vertikal pro qm geöffnet sein. Deckenkonstruktionen müssen so beschaffen sein, dass sie die vorhandene Sprinkleranlage in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigen.
Der VAE übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder für die Verletzungen von Personen während des Auf- und Abbaus sowie während der Veranstaltung. Der Aussteller haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch die Verwendung und Präsentation seiner Standbauelemente, Objekte und Exponate entsteht. Den Ausstellern wird der Abschluss einer eigenen Haftpflicht- und Diebstahlsversicherung empfohlen. Haftungsausschluss besteht ebenfalls bei Schäden, die ihren Ursprung in der Veranstaltungsstätte oder dem Handeln von Personal des Betreibers der Veranstaltiungsstätte haben.
Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen, von ihm nicht zu vertretenden Gründen gezwunden, einenAusstellungsbereich vorübergehend oder auch für längere Dauer räumen zu lassen, die Ausstellung zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern, so erwachsen dem Aussteller hieraus weder Rücktritts- oder Kündigungsrechte noch sonstige Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatzansprüche gegenüber dem VeranstalteSollte die Tagung aus irgendeinem Grund eingeschränkt oder abgesagt werden müssen, ergeben sich daraus keine Ansprüche gegen den Veranstalter. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf kurzfristig notwendig werdende Änderungen der Standabmessung, Platzierung o. ä.
Behördliche Genehmigungen hat grundsätzlich der Aussteller einzuholen. Der Aussteller trägt auch die Verantwortung dafür, dass an seinem Stand die gewerberechtlichen, polizeilichen, gesundheitsrechtlichen und sonstigen Bestimmungen eingehalten werden. Sollte wegen Verstoßes gegen diese Bestimmungen die Teilnahme an der Veranstaltung nicht genehmigt werden oder vor Beendigung der Veranstaltung ein Standabbau erforderlich sein, hat der Aussteller daraus keinerlei Ansprüche auf Kostenrückerstattungen gegenüber dem Veranstalter.
Abweichungen vom Vertrag sind nur rechtskräftig, wenn diese vom Veranstalter schriftlich bestätigt oder mündlich von befugten Vertretern des Veranstalterss während der Veranstaltung nachweislich gebilligt wurden.