Hinweise für Untersuchungen mineralischer Abfälle in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten am 01.August 2023
Am 01. August 2023 wird die Mantelverordnung in Kraft treten. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V hat für die Übergangszeit Hinweise für die Untersuchung mineralischer Abfälle für laufende Baumaßnahmen als auch für neue Maßnahmen herausgegeben. Die genauen Regelungen und Empfehlungen können Sie hir nachlesen: Hinweise Regelungen EBV